Allgemeine Geschäftsbedingungen
SchnellParken Valet Frankfurt bietet eine Dienstleistung im Bereich des Valet – Services an. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmen § 14 BGB. Mit der Buchung unseres Services über unsere Website, sowie über die Webseiten unserer Vergleichsseitenpartner: Fluparks, Parkinglist, Parkplatzvergleich, oder mit der Buchung über unseren telefonischen Kundensupport (Telefonnummer folgt) stimmt der Kunde den Vertragsbedingungen in vollem Umfang zu. Zusätzlich wird dies vom Kunden bei der Abholung sowie bei der Rückgabe seines Fahrzeuges in unserem erstellten Übergabeprotokoll bestätigt.
I. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen gebuchter Leistungen:
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Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen sind vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe Ihrer Buchungsnummer schriftlich per E-Mail an:
info@schnellparkenvalet.de erfolgen. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierungen ist der Eingang. Eine Stornierung bis höchstens 24 Stunden vor Beginn der reservierten Parkzeit ist kostenlos. -
Nach dieser Frist beanspruchen wir die Übernahme der vollen Kosten. Selbstverständlich bleibt der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.
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Umbuchungen und nachträgliche Änderungen vertraglich gebuchter Leistungen sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich per E-Mail an:
info@schnellparkenvalet.de erfolgt sind. -
Bei der verfrühten Rückkehr können überschüssige Parktage nicht ausbezahlt werden.
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Der Kunde hat mit der Hinzubuchung unseres Upgrades „Reise-Ausfall-Versicherung“ die Möglichkeit, seine Stellplatzbuchung ohne Angabe von Gründen jederzeit kostenfrei zu stornieren. Lediglich das für die Versicherung berechnete Entgelt ist im Falle der Stornierung der Buchung innerhalb von 3 Tagen zu begleichen. Eine Stornierung dieser „Versicherung“ ist nicht möglich.
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Die Stornierung eines bereits gebuchten Fahrzeugpflegepakets ist nur bis maximal 48 Stunden vor der vereinbarten Rückkehrzeit des Kunden möglich, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich per E-Mail an:
info@schnellparkenvalet.de erfolgt ist. -
Sollte ein Kunde eine Buchung mit einem Fahrzeug vornehmen, dessen Listenpreis den Wert von 200.000 € übersteigt, ist es SchnellParken Valet Frankfurt aus versicherungstechnischen Gründen gestattet, die Buchung für den Kunden kostenfrei zu stornieren.
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SchnellParken Valet Frankfurt behält sich das Recht vor, Buchungen zu stornieren und das gesamte Buchungsentgelt zu behalten, wenn der Kunde sich respektlos, unangemessen verhält oder den Anweisungen der Mitarbeiter nicht folgt. In einem solchen Fall entfallen jegliche rechtlichen Ansprüche des Kunden, insbesondere im Hinblick auf finanzielle Nachteile, die dem Kunden durch die Stornierung entstanden sein könnten, beispielsweise höhere Kosten für eine alternative Parkmöglichkeit.
II. Haftung
a) SchnellParken Valet Frankfurt haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.
b) Für sonstige Schäden haftet SchnellParken Valet Frankfurt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
c) Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenhaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
d) Soweit die Haftung von SchnellParken Valet Frankfurt ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen von SchnellParken Valet Frankfurt, es sei denn, diesen wäre eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung, die zu einem sonstigen Schaden führt, vorzuwerfen.
e) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
f) SchnellParken Valet Frankfurt haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden.
g) Die verschuldensunabhängige sogenannte Garantiehaftung aus § 536 I S. 1 erste Alt. BGB ist ausgeschlossen.
h) SchnellParken Valet Frankfurt haftet nicht für Schäden, die aufgrund Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen entstehen.
i) SchnellParken Valet Frankfurt haftet im Rahmen der allgemein gültigen Sorgfaltspflichten für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung entsprechend der nachfolgenden Regelungen. Die Einschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und gesetzliche Vertreter.
j) SchnellParken Valet Frankfurt haftet nicht für Schäden, die allein durch Naturereignisse, höhere Gewalt, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind.
k) SchnellParken Valet Frankfurt übernimmt keine Haftung für kleine Kratzer und geringe Lackschäden sowie Steinschläge und Dellen, da diese oft durch Verschmutzungen der Fahrzeuge bzw. schlechte Lichtverhältnisse zum Zeitpunkt der Übergabe nicht zu erkennen sind.
l) Der Kunde muss nachweisen, dass Schäden, die bei Rückgabe festgestellt werden, durch SchnellParken Valet Frankfurt verursacht wurden.
m) Schadensersatz bei leichter Fahrlässigkeit maximal dreifacher Vertragspreis; ansonsten max. 1.000 €, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
n) Schadensersatzansprüche verfallen nach 3 Monaten; bei Nichterfüllung nach 1 Monat.
o) Schäden müssen bei Rückgabe angezeigt werden; ansonsten spätestens 14 Tage schriftlich.
p) Vorsätzlich falsche Beschuldigungen können zur Strafanzeige und zu einer Aufwandspauschale von 99,90 € führen.
Der Kunde kann jederzeit Fotos seines Fahrzeugs machen. SchnellParken Valet Frankfurt fertigt Fotos nur zur Absicherung gegen unberechtigte Vorwürfe an.
q) Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn selbst, Begleiter oder technische Defekte verursacht werden.
r) Bei Buchung eines Aufbereitungspakets gelten die AGB des Partners Waschpark Kelsterbach.
s) SchnellParken Valet Frankfurt haftet nicht für Motor-, Glas-, Technik-, Reifen- oder Innenraumschäden, sofern diese nicht nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
III. Valet-Parken
1.) Geltungsbereich
a) Die Buchung des Produktes Valet-Parken Außenstellplatz & Überdachtes Parken, sowie alle dazugehörigen Dienstleistungen unterliegen diesen AGB von SchnellParken Valet Frankfurt, Bahnhofsplatz 1, 65428 Rüsselsheim.
b) Das SchnellParken Valet Frankfurt Team organisiert den Transfer des Kunden-PKW vom Flughafen Frankfurt zum Parkplatz und zurück. Zwischenparken auf öffentlichen Flächen (max. 48h, in Ausnahmefällen 72h) kann vorkommen.
c) Ankündigung der Ankunft mindestens 30 Minuten vorher. Vorlaufzeit mindestens 2,5 Stunden empfohlen. Gleiches gilt für die Rückkehr. ±10 Minuten Kulanz.
d) Verspätungen über 2,5 Stunden → Mehraufwand 19,90 €.
e) Bei Abflug und Rückgabe Verspätungen gleicher Regel.
f) Übergaben in Nachtzeiten (21:30–07:30 Uhr) → Nachtzuschlag 50 € (nur einmal, auch wenn Hin- & Rückgabe nachts).
g) Restreichweiten unter 30 km → Betankung + 20 € Aufwandspauschale.
h) Verlängerungen → 15 € pro angefangenen Tag.
i) Große Fahrzeuge müssen angegeben werden; Zusatzkosten je nach Partnerseite bzw. Wochenmodell.
j) Maßgeblich ist die gültige Fassung der AGB.
k) Entgegenstehende AGB werden nicht akzeptiert.
2.) Vertragsinhalt
Die bekannten Verspätungsregeln:
Zuschläge bei Verspätungen – Abflug (Hinflug von Frankfurt):
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Verspätung ca. 1 Stunde: 10 €
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Verspätung 1–2 Stunden: 20 €
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Verspätung über 2 Stunden: 30 €
Zuschläge bei Verspätungen – Rückflug (Ankunft Frankfurt):
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Verspätung ca. 1 Stunde: 10 €
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Verspätung 1–2 Stunden: 20 € + 15 € (1 zusätzlicher Tag)
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Verspätung über 2 Stunden: 30 € + 15 € (1 zusätzlicher Tag) + 20 € Pauschale An-/Abfahrt
Nicht gemeldete verspätete Rückkehr:
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20 € pro zusätzlichem Tag
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30 € Pauschale An-/Abfahrt
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Bei Überdachtem Parken kann auf Außenstellplatz gewechselt werden.
n) Keine Haftung für Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt.
Beim kurzfristigen Zwischenparken auf öffentlichen Flächen entfällt Haftung, außer bei nachweislichem Fehlverhalten.
IV. Schlussbestimmungen
a) Alle Texte, Inhalte und Bilder unterliegen dem Copyright von SchnellParken Valet Frankfurt.
b) Alle Preise inkl. MwSt.
c) Schriftform erforderlich für Änderungen.
d) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen nicht.
Rüsselsheim, den 19.11.2025